Landtag Sachsen-Anhalt, 12.12.2002
Drucksache 4/404
Einrichtung einer Zentralen Ausreiseeinrichtung in Sachsen-Anhalt
Kleine Anfrage und Antwort
(Aus dem Stenografischen Bericht der 11. Sitzung in Magdeburg,
Landtagsgebäude)
Anfrage der Abgeordneten Tiedge (PDS):
Mit dem 1. Januar 2002 wurde durch Erlass des damaligen Innenministeriums
ein Modellprojekt zur Einrichtung einer 'Zentralen Ausreiseeinrichtung'
in der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Sachsen-Anhalt
in Halberstadt geschaffen.
Dieses Modellprojekt läuft zunächst befristet bis zum Jahresende 2002.
Ich frage die Landesregierung:
1.
Welche Ergebnisse und Erfahrungen gibt es bei einer zentralen Unterbringung
von ausreisepflichtigen Personen, die jedoch wegen fehlender Ausweispapiere
nicht ausreisen können und ihrer Mitwirkungspflicht bei der Beschaffung von
Ersatzdokumenten nicht nachkommen?
2.
Beabsichtigt die Landesregierung, dieses Modellprojekt mit dem 1. Januar 2003
in eine dauerhafte Ausreiseeinrichtung für vollziehbar ausreisepflichtige
Ausländer umzuwandeln und wie soll durch Betreuung und Beratung die
Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise gefördert und die Erreichbarkeit für
Behörden und Gerichte sowie die Durchführung der Ausreise gesichert werden?
Antwort des Innenministers von Sachsen-Anhalt, Herr, Jeziorsky (CDU)
Zu Frage 1:
Die zentrale Unterbringung ausreisepflichtiger Ausländer in der
Gemeinschaftsunterkunft der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber in
Halberstadt ist als ein zunächst auf ein Jahr befristetes Modellvorhaben
konzipiert. Im Rahmen dieser Maßnahme sollen bis zu 100 ledige männliche
Personen, die sich beharrlich wei-gern, bei der Passersatzbeschaffung
mitzuwirken, untergebracht werden.
Eine Auswertung des ursprünglich am 31. Dezember 2002 auslaufenden
Modellprojektes liegt noch nicht vor. Aufgrund anfänglicher
Belegungsschwierigkeiten ist zunächst vorgesehen, das Modellprojekt bis
Ende 2003 fortzusetzen, um auf der Grundlage bis dahin vorliegenden
Erfahrungen eine Entscheidung über die Fortführung treffen zu können.
Zu Frage 2:
Wie in der Antwort auf Frage 1 bereits ausgeführt, soll die Einrichtung bis Ende
2003 als Modellprojekt fortgeführt werden. Erst nach Auswertung der bis dahin
gesammelten Erfahrungen wird die Landesregie-rung die Entscheidung treffen, ob
dieses Modellprojekt in eine dauerhafte Ausreiseeinrichtung umgewandelt wird.
Durch die zentrale Unterbringung soll eine intensivere Betreuung des betroffenen
Personenkreises ermöglicht werden. Durch die Kombination von verstärkter sozialer
Betreuung und ausländerrechtlicher Betreuung soll den Ausländern verdeutlicht
werden, dass keine Aufenthaltsperspektive in Deutschland und damit keine Alternative
zu einer Ausreise besteht. Es soll außerdem die Bereitschaft, bei der Beschaffung
fehlender Ausweisdokumente mitzuwirken, gefördert werden.
Die Wohnsitznahme in der Gemeinschaftsunterkunft der Zentralen Anlaufstelle für
Asylbewerber wird durch eine ausländerrechtliche Auflage angeordnet. So soll die
Erreichbarkeit des Ausländers für andere Behörden und Gerichte besser gewährleistet
sein.