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Landtag Sachsen-Anhalt, 12.12.2002

Drucksache 4/404

Einrichtung einer Zentralen Ausreiseeinrichtung in Sachsen-Anhalt

Kleine Anfrage und Antwort

(Aus dem Stenografischen Bericht der 11. Sitzung in Magdeburg, Landtagsgebäude)

Anfrage der Abgeordneten Tiedge (PDS):

Mit dem 1. Januar 2002 wurde durch Erlass des damaligen Innenministeriums ein Modellprojekt zur Einrichtung einer 'Zentralen Ausreiseeinrichtung' in der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Sachsen-Anhalt in Halberstadt geschaffen.
Dieses Modellprojekt läuft zunächst befristet bis zum Jahresende 2002.
Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Ergebnisse und Erfahrungen gibt es bei einer zentralen Unterbringung von ausreisepflichtigen Personen, die jedoch wegen fehlender Ausweispapiere nicht ausreisen können und ihrer Mitwirkungspflicht bei der Beschaffung von Ersatzdokumenten nicht nachkommen?
2. Beabsichtigt die Landesregierung, dieses Modellprojekt mit dem 1. Januar 2003 in eine dauerhafte Ausreiseeinrichtung für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer umzuwandeln und wie soll durch Betreuung und Beratung die Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise gefördert und die Erreichbarkeit für Behörden und Gerichte sowie die Durchführung der Ausreise gesichert werden?

Antwort des Innenministers von Sachsen-Anhalt, Herr, Jeziorsky (CDU)

Zu Frage 1: Die zentrale Unterbringung ausreisepflichtiger Ausländer in der Gemeinschaftsunterkunft der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber in Halberstadt ist als ein zunächst auf ein Jahr befristetes Modellvorhaben konzipiert. Im Rahmen dieser Maßnahme sollen bis zu 100 ledige männliche Personen, die sich beharrlich wei-gern, bei der Passersatzbeschaffung mitzuwirken, untergebracht werden.
Eine Auswertung des ursprünglich am 31. Dezember 2002 auslaufenden Modellprojektes liegt noch nicht vor. Aufgrund anfänglicher Belegungsschwierigkeiten ist zunächst vorgesehen, das Modellprojekt bis Ende 2003 fortzusetzen, um auf der Grundlage bis dahin vorliegenden Erfahrungen eine Entscheidung über die Fortführung treffen zu können.

Zu Frage 2: Wie in der Antwort auf Frage 1 bereits ausgeführt, soll die Einrichtung bis Ende 2003 als Modellprojekt fortgeführt werden. Erst nach Auswertung der bis dahin gesammelten Erfahrungen wird die Landesregie-rung die Entscheidung treffen, ob dieses Modellprojekt in eine dauerhafte Ausreiseeinrichtung umgewandelt wird.
Durch die zentrale Unterbringung soll eine intensivere Betreuung des betroffenen Personenkreises ermöglicht werden. Durch die Kombination von verstärkter sozialer Betreuung und ausländerrechtlicher Betreuung soll den Ausländern verdeutlicht werden, dass keine Aufenthaltsperspektive in Deutschland und damit keine Alternative zu einer Ausreise besteht. Es soll außerdem die Bereitschaft, bei der Beschaffung fehlender Ausweisdokumente mitzuwirken, gefördert werden.
Die Wohnsitznahme in der Gemeinschaftsunterkunft der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber wird durch eine ausländerrechtliche Auflage angeordnet. So soll die Erreichbarkeit des Ausländers für andere Behörden und Gerichte besser gewährleistet sein.

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